Im Zweckartikel wird explizit erwähnt, dass qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen werden soll. Damit ist insbesondere ökologisch hochstehender Wohnraum gemeint. Zudem fördert die Erhöhung des Nutzungsmasses um 20%, dass in existierenden Zentren wie der Stadt Bern verdichtet gebaut und damit der beschränkte Boden haushälterisch genutzt wird. Dadurch wird die grassierende Zersiedlung im Kanton Bern gebremst und die Transport-Wege werden verkürzt. Zudem können Wohnbaugenossenschaften Belegungsvorschriften erlassen, so dass 5-Zimmerwohnungen nicht von Einzelpersonen belegt werden. Vorschriften über die sparsame Energienutzung werden separat geregelt (u.a. neuer Energierichtplan).